was hat EmpCo mit der umwelt zu tun?
die neuen vorschriften, die aus der EU-richtlinie abgeleitet wurden, stellen höhere anforderungen an umwelt- und nachhaltigkeitsaussagen.
besonders zu beachten:
– allgemeine umweltaussagen müssen ausreichend konkretisiert werden.
– nachhaltigkeitssiegel dürfen nur unter bestimmten voraussetzungen verwendet werden, etwa wenn ein zertifizierungssystem zugrunde liegt oder sie staatlich anerkannt sind.
– logos und grafische elemente können ebenfalls als umweltaussage oder nachhaltigkeitssiegel verstanden werden und müssen entsprechend belegt, geändert oder entfernt werden.
– bestimmte aussagen z.b über co₂-kompensation sind nicht mehr zulässig.
– zukünftige umweltleistungen dürfen nicht einfach pauschal versprochen werden, sondern unterliegen strengeren anforderungen, und fordern unter umständen anerkannte nachweise.
genaueres finden sie zum beispiel bei der ihk frankfurt: EmpCo – werbung mit umweltaussagen.
aber wir machen auch noch ein bisschen weiter hier: